Sachverständiger Schwieberdingen
Sven Krauße
Bausachverständiger und Baugutachter
Pommernstraße 1871701 Schwieberdingen
Tel: 07150 978 90 30
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Qualifikation
- Sachverständiger für Schäden an Gebäuden DIN ISO/ICE 17024 (European Certification Council)
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkunde Schimmelpilzbefall in Innenräumen mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Schwieberdingen steht Ihnen Herr Sven Krauße als Sachverständiger zur Verfügung.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Sven Krauße kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schwieberdingen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schwieberdingen kommen bzw. sich nicht in Schwieberdingen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Schwieberdingen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Da der Ort nach dem Zweiten Weltkrieg Teil der Amerikanischen Besatzungszone geworden war, gehörte er somit seit 1945 zum neu gegründeten Land Württemberg-Baden, das 1952 im jetzigen Bundesland Baden-Württemberg aufging.
Nach dem Ende des Krieges zog eine große Anzahl von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen nach Schwieberdingen. Der Ort veränderte sich erheblich. Aus dem vormals ländlich-bäuerlichen Dorf wurde eine moderne, gewerblich orientierte Gemeinde. Durch den wirtschaftlichen Aufschwung siedelten sich immer mehr Unternehmen in Schwieberdingen an. Das größte und finanziell bedeutendste Unternehmen ist seit 1963 die Robert Bosch GmbH. Die Einwohnerzahl entwickelte sich sprunghaft, so dass sich die Wohngebiete langsam den Gemarkungsgrenzen annähern. Im Jahr 2004 wurde die 10.000-Einwohner-Grenze überschritten. Heute hat die Gemeinde rund 11.000 Einwohner.
Bundesland : Baden-Württemberg
Regierungsbezirk : Stuttgart
Landkreis : Ludwigsburg
Nachbargemeinden : Markgröningen, Möglingen, Korntal-Münchingen, Hemmingen und Eberdinger
Einwohner : 11383
Postleitzahl : 71701, 71706
Vorwahl : 07150
KFZ-Kennzeichen : LB, VAI
Gemeindeverwaltung
Bürgermeister: Nico Lauxmann
Schlosshof 1, 71701 Schwieberdingen
Telefon: 07150 3050
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